Der Bau von Straßen ist im Regelfall mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Der Verursacher eines Eingriffes ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und nicht vermeidbare Beeinträchtigungen in geeigneter Form zu kompensieren. Hier kommt die Landespflege zum Einsatz. Die landespflegerischen Maßnahmen sollen den Tieren das Leben mit der neuen Straße leicht machen und der Natur Raum zurückgegeben, der mit der Trasse genommen wird.
„Hauptsächlich geht es hier um Grünbrücken und um Ausgleichsflächen“, sagt Roland Janca, Landespfleger im LBM Trier. Mit Hilfe der besonderen Bauwerke können Tiere über die Trasse hinweg gelangen (oder unter ihr hindurch). Ihre angestammten Lebensräume bleiben verbunden. Als Ausgleichsflächen werden Flächen bezeichnet, die als Ersatz für den von der neuen Straße beanspruchten Platz ökologisch aufgewertet werden. „Auf ausgelaugten Ackerflächen lassen wir zum Beispiel neuen Wald entstehen, kultivieren Streuobstwiesen oder legen Wiesen an, die nur sehr behutsam bewirtschaftet werden“, erläutert Robert Ferring, ebenfalls Landespfleger.
Die straßenbedingten Eingriffe werden durch umfangreiche Untersuchungen ermittelt. Dazu gehören die Betrachtung verschiedener Trassenführungen in der Umweltverträglichkeit, sowie eine detaillierte Überprüfung der Auswirkungen des Eingriffs.
So wurden für die B 50n als Grundlage für die Ermittlung der Eingriffserheblichkeit eine Vielzahl an Gutachten sowohl im faunistischen (Tierwelt) als auch im floristischen (Pflanzenwelt) Bereich erstellt.
Stellvertretend seien hier die Erfassung der Avifauna (Vogelwelt), der Fledermausbestände sowie die Kartierung der „Dicken Trespe“ (Bromus grossus), einer sehr selten gewordenen Grasart, genannt.
Eine flächendeckende Bestandserfassung (Biotoptypenkartierung) des gesamten Planungsbereiches gehörte ebenso wie die projektbegleitende Abstimmung mit den Naturschutzbehörden zum Standard des gesamten Planungsprozesses.
Im Laufe der letzten Jahre erlangten die europarechtlichen Naturschutzbestimmungen und die nationalen Artenschutzvorgaben eine immer größere Bedeutung.
Die Auswirkungen der B 50n auf das europäische Schutzsystem Natura 2000, bestehend aus den FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitatschutz) und den Vogelschutzgebieten sowie die Betroffenheit des Artenschutzes, bezogen sowohl auf den Lebensraum der Tiere als auch auf das einzelne Tier bzw. die örtliche Lebensgemeinschaft der einzelnen Art, wurden detailliert ermittelt, bewertet und, wenn erforderlich durch die entsprechenden landespflegerischen Maßnahmen kompensiert.
So wurden im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Planfeststellung 3 zusätzliche Querungsmöglichkeiten (Wildbrücken) einschließlich der erforderlichen Überflughilfen für Fledermäuse festgelegt, die den v.g. Bestimmungen Rechnung tragen.
Insgesamt werden auf dem Moselsporn auf einer Länge von 7 km 9 Querungsbauwerke errichtet, die es den Tieren ermöglichen, auch nach dem Bau der B 50n die Lebensräume beidseitig der neuen Straße zu erreichen und zu nutzen.