Ökologie - Mit Umsicht planen

Der Bau von Straßen ist im Regelfall mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Der Verursacher eines Eingriffes ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und nicht vermeidbare Beeinträchtigungen in geeigneter Form zu kompensieren. Hier kommt die Landespflege zum Einsatz. Die landespflegerischen Maßnahmen sollen den Tieren das Leben mit der neuen Straße leicht machen - beispielsweise durch Grünbrücken - und der Natur Raum zurückgegeben, der mit der Trasse genommen wird.

Die Folgen für Natur und Umwelt, die mit einem Großprojekt wie dem Bau des Hochmoselübergangs einhergehen, können so abgefangen und gemildert werden. 592 Hektar groß ist die Gesamtfläche in der Umgebung der B 50neu, auf der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stattfinden. Im Vergleich: Die Trasse der B 50neu nimmt rund 230 Hektar Landschaftsraum ein. In Summe wurden rund 35 Millionen Euro in Ausgleichsflächen investiert.

Als Ersatz für den von der neuen Straße beanspruchten Platz werden Ausgleichsflächen ökologisch aufgewertet. Auf ausgelaugten Ackerflächen entsteht so zum Beispiel neuer Wald. Es wurden zudem Streuobstwiesen kultiviert oder Wiesen angelegt.

Die straßenbedingten Eingriffe werden durch umfangreiche Untersuchungen ermittelt. Dazu gehören die Betrachtung verschiedener Trassenführungen in der Umweltverträglichkeit, sowie eine detaillierte Überprüfung der Auswirkungen des Eingriffs.

So wurden für die B 50neu als Grundlage für die Ermittlung der Eingriffserheblichkeit eine Vielzahl an Gutachten sowohl im faunistischen (Tierwelt) als auch im floristischen (Pflanzenwelt) Bereich erstellt. Stellvertretend seien hier die Erfassung der Avifauna (Vogelwelt), der Fledermausbestände sowie die Kartierung der „Dicken Trespe“ (Bromus grossus), einer sehr selten gewordenen Grasart, genannt. Eine flächendeckende Bestandserfassung (Biotoptypenkartierung) des gesamten Planungsbereiches gehörte ebenso wie die projektbegleitende Abstimmung mit den Naturschutzbehörden zum Standard des gesamten Planungsprozesses.

Im Laufe der letzten Jahre erlangten die europarechtlichen Naturschutzbestimmungen und die nationalen Artenschutzvorgaben eine immer größere Bedeutung.

Die Auswirkungen der B 50n auf das europäische Schutzsystem Natura 2000, bestehend aus den FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitatschutz) und den Vogelschutzgebieten sowie die Betroffenheit des Artenschutzes, bezogen sowohl auf den Lebensraum der Tiere als auch auf das einzelne Tier bzw. die örtliche Lebensgemeinschaft der einzelnen Art, wurden detailliert ermittelt, bewertet und, wenn erforderlich durch die entsprechenden landespflegerischen Maßnahmen kompensiert.

So wurden im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zur Planfeststellung drei zusätzliche Querungsmöglichkeiten (Wildbrücken) einschließlich der erforderlichen Überflughilfen für Fledermäuse festgelegt, die den genannten. Bestimmungen Rechnung tragen.

Im Zusammenhang mit der B 50neu sind zwischen Wittlich und Longkamp zwölf Grünbrücken entstanden. Zehn davon auf dem Moselsporn, über den die Trasse verläuft. Das Besondere dabei: Die Grünbrücken wurden noch vor der Straßentrasse gebaut. Wildkatzen, Füchse und Rehe, auch fliegende Bewohner von Feld, Wald und Wiese, wie Insekten und Fledermäuse, so wie viele weitere Arten, konnten sich so schon frühzeitig an die Brücken gewöhnen.

Dass die Grünbrücken von den Tieren angenommen werden, kann man besonders an der Querungshilfe südlich vom Autobahnkreuz Wittlich sehen: Hier ist eine Kamera installiert, die Tag und Nacht den tierischen Verkehr dokumentiert.

Neben den technisch und baulichen Maßnahmen an der Straße selbst wurden auf über 400 ha Fläche landespflegerische Kompensationsmaßnahmen umgesetzt. Die einzelnen Maßnahmen können in diese übergeordnete Maßnahmeblöcke zusammengefasst werden:

Entwicklung von Uferrandstreifen und Hochstaudenfluren an Fließgewässern Die Fließgewässer werden naturnah umgestaltet, ihr unmittelbares Umfeld wird nicht mehr intensiv landwirtschaftlich genutzt; in Teilbereichen werden Ufergehölze gepflanzt.

Wald, Hecken und Gehölze, Streuobstwiesen
Auf bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen werden standortgerechte Gehölze gepflanzt; Obstwiesen werden mit heimischen Obstsorten angelegt und extensiv genutzt.

 

 

Entwicklung von gelenkten Sukzessionsflächen Die Flächen werden in ihrer Entwicklung sich selbst überlassen, d.h., es werden keine Pflanzungen o.ä. durchgeführt. Lediglich alle 3-5 Jahre erfolgt eine Mahd, um die Entwicklung der Flächen in Richtung des gewünschten Zustandes, z.B. einer dauerhaften Gras- oder Hochstaudenflur zu „lenken“.

Entwicklung von gelenkten Sukzessionsflächen
Die Flächen werden in ihrer Entwicklung sich selbst überlassen, d.h., es werden keine Pflanzungen o.ä. durchgeführt. Lediglich alle 3-5 Jahre erfolgt eine Mahd, um die Entwicklung der Flächen in Richtung des gewünschten Zustandes, z.B. einer dauerhaften Gras- oder Hochstaudenflur zu „lenken“.

Entwicklung von Uferrandstreifen und Hochstaudenfluren an Fließgewässern Die Fließgewässer werden naturnah umgestaltet, ihr unmittelbares Umfeld wird nicht mehr intensiv landwirtschaftlich genutzt; in Teilbereichen werden Ufergehölze gepflanzt.

Entwicklung von Uferrandstreifen und Hochstaudenfluren an Fließgewässern
Die Fließgewässer werden naturnah umgestaltet, ihr unmittelbares Umfeld wird nicht mehr intensiv landwirtschaftlich genutzt; in Teilbereichen werden Ufergehölze gepflanzt.

 

Anlage von extensiv zu nutzendem Grünland Durch die Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, d.h. im Wesentlichen durch den Verzicht auf Düngung, den Einsatz von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie die Reduzierung der Mahd- und/oder Beweidungsintensität werden Lebensräume für Tiere und Pflanzen wieder neu geschaffen, die durch eine intensive Nutzung der Flächen verdrängt wurden.

Anlage von extensiv zu nutzendem Grünland
Durch die Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen, d.h. im Wesentlichen durch den Verzicht auf Düngung, den Einsatz von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie die Reduzierung der Mahd- und/oder Beweidungsintensität werden Lebensräume für Tiere und Pflanzen wieder neu geschaffen, die durch eine intensive Nutzung der Flächen verdrängt wurden.

 

Nadelwaldumwandlung / Altholzsicherung Naturferne Nadelwälder werden nach und nach in standortgerechte Laubwälder umgewandelt um so wieder neuen Lebensraum für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt zu bieten. Alte Laubbäume werden nicht mehr gefällt, sondern bleiben stehen um ihren natürlichen Lebenszyklus über die Keimung, das Wachsen, das Absterben und den Zerfall beenden zu können. Gerade die letzten Phasen der Entwicklung eines alten Baumes sind für eine Vielzahl von Tierarten sehr wichtig.

Nadelwaldumwandlung / Altholzsicherung
Naturferne Nadelwälder werden nach und nach in standortgerechte Laubwälder umgewandelt, um so wieder neuen Lebensraum für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt zu bieten. Alte Laubbäume werden nicht mehr gefällt, sondern bleiben stehen um ihren natürlichen Lebenszyklus über die Keimung, das Wachsen, das Absterben und den Zerfall beenden zu können. Gerade die letzten Phasen der Entwicklung eines alten Baumes sind für eine Vielzahl von Tierarten wichtig.