Chronologie
1970 - 1972
Verkehrswirtschaftliche Untersuchung zur Verbindung der Ballungsräume in Belgien und dem Rhein-Main-Gebiet mit der Empfehlung für eine Moselquerung bei Ürzig/Zeltingen.
Dezember 1975
Einleitung des raumplanerischen Verfahrens für den "Moselübergang im Zuge der A 60". Es folgen eine Vielzahl von Einzeluntersuchungen und Variantenvergleiche, die Linie wird 1987 durch das Bundesverkehrsministerium bestimmt.
ab April 1989
Vergabe verschiedener landespflegerischer Untersuchungen, die unter anderem eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit vertiefenden tierökologischen Untersuchungen, den Landschaftspflegerischen Begleitplan für die Trasse und den Auftrag für die FFH Verträglichkeitsuntersuchung für den Abschnitt Platten - Longkamp (inklusive Hochmoselübergang) beinhalten.
Dezember 2000
Planfeststellungsbeschlüsse für die beiden Abschnitte B 50-I "zwischen der A1 bei Wittlich und der B 50alt bei Platten" sowie B 50-II "zwischen Platten und Longkamp einschließlich dem Zubringer Longkamp"
Januar 2003
Mit seiner Klage gegen die Planfeststellung B 50-I zwischen Wittlich und Platten hatte der BUND keinen Erfolg - die Liesertalaue ist kein Schutzgebiet nach EU-Richtlinie. Anders sieht es beim Abschnitt B 50-II von Platten bis Longkamp, der die rund 160 Meter hohe Brücke bei Ürzig enthält. Das OVG gibt der Klage des BUND teilweise statt. Der Streckenabschnitt B 50-II führt durch ein Vogelschutzgebiet, das Teil des Europäischen Naturschutz-Netzes werden soll. Im "Wald am Rothenberg" leben seltene Grau-, Schwarz- und Mittelspechte. Das Gericht hob den Planfeststellungsbeschluss indes nicht auf, sondern erklärte ihn nur für "rechtswidrig" und "vorläufig nicht vollziehbar". Der Planungsträger hat aber damit die Möglichkeit, zu "reparieren".
Mai 2003
Spatenstich des 1. Bauabschnitts B 50-I von Wittlich bis Platten am 28.05.2003 bei Altrich und damit Baubeginn dieses Abschnittes.
April 2004
Bundesverwaltungsgericht bestätigt das OVG-Urteil
ab 2004
Der Planfeststellungsbeschluss, den das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wegen eines Verstoßes gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie als rechtswidrig bewertet hat, wird vom Landesbetrieb überarbeitet.
Oktober 2006
Für den Hochmoselübergang wird der "Reparatur"-Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der Beschluss hält an der ursprünglichen Trasse fest, Spechte und Fledermäuse werden jedoch durch zusätzliche "grüne Brücken", Überflughilfen und die Sicherung von Altholzbeständen in ihrem Lebensraum geschützt.
Dezember 2007
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz weist die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den ergänzten Planfeststellungsbeschluss ab. Der Hochmoselübergang ist mit dem deutschen und europäischen Naturschutzrecht vereinbar. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.
31. Juli 2008
Uneingeschränktes Baurecht
April 2009
Spatenstich des 2. Bauabschnitts B 50-II von Platten bis Longkamp am 27. April 2009 bei Wengerrohr und damit Baubeginn dieses Abschnittes.
Herbst 2011
Baubeginn Hochmoselbrücke
15. Dezember 2014
Verkehrsfreigabe des 1. Bauabschnittes B 50-I vom Autobahnkreuz Wittlich (A 1/A 60) bis Platten
24. August 2018
Brückenschlag der Hochmoselbrücke: Der Brückenüberbau erreicht von der Hunsrückseite aus die Eifelseite.
16. November 2019
Brückenfest auf der Hochmoselbrücke
21. November 2019
Verkehrsfreigabe der Gesamtstrecke B 50neu vom Autobahnkreuz Wittlich (A 1/A 60) bis zur Anschlussstelle B 269 Traben-Trarbach